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UNSERE LEISTUNGEN

Die Fahrschule für die Klassen B,BE

Wir schulen:

  • B (PKW)
    Begleitendes Fahren ab 17 Jahren (BF17)                                        
  • B197 (Autoführerschein auf Automatik)
  • SZ78 (Auto-Führerschein nur für Automatik)
 
  • B96 (Anhänger klein)
    (zG Zug über 3500 kg, aber nicht über 4250 kg)
 
  • BE(Anhänger groß)
    Kfz der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG
    zG der Kombination über 3500 kg, Anhänger aber max. 3500 kg zG
 

B96 ist eine Möglichkeit ohne Führerscheinprüfung seine Fahrerlaubnis B
in Bezug auf Anhänger zu erweitern. Klasse B erlaubt Kombinationen bestehend aus Zugfahrzeug und Anhänger bis zu einer  zulässigen Gesamtmasse von 3,5 to zu fahren.

Mit der Erweiterung und dem Eintrag der Schlüsselnummer 96 dürfen Gespanne bis 4,25 to zulässiger Gesamtmasse bewegt werden.

Wir bieten Ihnen:

  • Wiedererlangung nach Entzug
  • Führerschein – Umschreibung (ausländische
    Führerscheine)
  • Aufrischungsstunden (Übungsfahren) für
    Führerschein – Inhaber,
    die lange nicht mehr gefahren sind

Regelungen und
erforderliche Unterlagen

Der Antrag kann frühestens mit 16 ½ Jahren und nur in Begleitung des/
der Erziehungsberechtigten gestellt werden.
Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:

  • Personalausweis bzw. Pass
  • Lichtbild (35X45 mm, Halbprofil ohne Kopfbedeckung)
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen

Zusätzlich muss für jede Begleitperson ein Formular ausgefüllt werden „Anlage zum Antrag Begleitetes Fahren ab 17“ mit:

  • Personalien der Begleitperson
  • Unterschrift und Personalausweis bzw. Pass
  • Kopie des Führerscheins der Begleitperson vorgelegt werden

Der noch nicht volljährige Jugendliche ist eigenverantwortlicher Kraftfahrer! Die Begleitperson haftet nicht, sie darf nicht alkoholisiert sein
(0,5 Promille). Den Begleitpersonen wird empfohlen, sich von einem
Fahrlehrer einweisen zu lassen.

Informationen zum
begleitendem Fahren mit 17 Jahren

  1. Bis zum 18.Geburtstag dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer nur
    gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson
    fahren.
  2. Diese erwachsene Begleitperson muss namentlich in die Prüfbescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich, mehrere erwachsene Begleiter einzutragen.
  3. Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
  4. Die Begleiter müssen mindestens fünf Jahre eine Pkw-Fahrerlaubnis
    besitzen.
  5. Die Begleiter dürfen nur maximal ein Punkt im Verkehrszentralregister haben.
  6. Die Prüfbescheinigung ist nur in Deutschland gültig. Die Jugendlichen
    dürfen im Ausland noch nicht selber fahren.
  7. Zum Antrag und zur Benennung der Begleitpersonen ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.


Informationen zum B197


Leichter zum "normalen" Führerschein Seit 2021 gibt es eine neue Regelung: Wer die praktische Fahrprüfung für die Klasse B (Pkw) auf einem Fahrzeug mit Automatikschaltung ablegt, darf unter gewissen Bedingungen auch Autos mit Schaltgetriebe fahren: Nach der praktischen Grundausbildung müssen mindestens zehn Fahrstunden (Unterrichtseinheiten à 45 Minuten) mit einem Schaltfahrzeug durchgeführt werden. Die Fahrtauglichkeit muss dann in einer mindestens 15-minütigen Testfahrt mit dem Fahrlehrer nachgewiesen werden.
Mit dieser zusätzlichen Ausbildung wird die Beschränkung auf Automatik-Fahrzeuge aufgehoben und die Schlüsselzahl 197 im Führerschein eingetragen. Das bedeutet, dass der Inhaber sowohl im In- als auch im Ausland Autos mit Schaltgetriebe fahren darf.

Ausbildungsprogramm
Theorie und Praxis

Ausbildung „Theorie“ mit moderner Software und neuen Videos.
Es werden vortlaufende Ferienkurse mit Erste Hilfe Kurs und Sehtest in Buchloe angeboten.
Welche Lektionen in der Fahrschule sind Pflicht?

  • 12 Lektionen Grundstoff
  • 2 Lektionen Technik
 

Eine Theoriestunde dauert 90 Minuten.

Sind sie noch nicht im Vorbesitz einer Fahrerlaubnis, müssen Fahrschüler für die Klassen A1, A, B, M, L und T jeweils 12 Theoriestunden belegen, in denen Themen aus dem Grundstoff (beispielsweise Vorfahrtsregelungen oder das Verhalten im Straßenverkehr) behandelt werden.

Wie viele pflichtstunden Praxis braucht
man für den Führerschein?

In der Praxis fallen bei Klasse B neben der Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler – Ausbildungsordnung 12 Sonderstunden an:

  • 5 Überland
  • 4 Autobahn
  • 3 bei Dunkelheit
 

Im Durchschnitt benötigen Fahrschüler mindestens 30 Fahrstunden,
d.h. 15 Doppelstunden